Antikenhehlerei
Sondengänger, Raubgrabung
Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Als Antikenhehlerei wird der illegale Handel mit archäologischen Funden und Kunstobjekten bezeichnet. Innerhalb des Kunsthandels mit antiken Gegenständen hat die Antikenhehlerei einen großen Anteil, da in den meisten Regionen mit archäologisch bedeutenden Kulturen seit dem 19. Jahrhundert Denkmalschutzgesetze bestehen, die Grabungen und Ausfuhr von Funden an offizielle Genehmigungen binden. Objekte ohne entsprechende Provenienznachweise sind deshalb in den allermeisten Fällen illegal ausgegraben und außer Landes gebracht worden. In vielen Ländern gilt zudem ein sogenanntes Schatzregal, wonach die Funde rechtlich Eigentum des jeweiligen Landes sind, Ausgrabung und Ausfuhr sind deshalb als Unterschlagung (Raub) zu bezeichnen. Provenienzangaben "aus alter Sammlung" sind meist unglaubwürdig, da sich vor Inkrafttreten der betreffenden Alterumsgesetze etwa im osmanischen Reich kaum ein Reiseverkehr aus Europa entwickelt hatte.
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