Täter-Opfer-Ausgleich oder Jugendstrafe? Alternativen im Jugendgerichtsverfahren
Bedingt durch das Vorkommen von Straftaten durch Jugendliche und die daraus folgenden jugendstrafrechtlichen Prozesse (traditionelles Jugendstrafverfahren), die mit einer Vorbestrafung enden und somit die Entwicklung der Jugendlichen stören können, wurde in einigen europäischen Ländern (auch in der Bundesrepublik Deutschland) als Alternative bzw. Ergänzung die außergerichtliche Form des Täter- Opfer-Ausgleichs (TOA) entwickelt, wodurch das gerichtliche Verfahren verkürzt oder sogar eingestellt werden kann. Die vorliegende Arbeit entstand aus der Motivation heraus, die Frage "Kann der TOA als Alternative zum Jugendgerichtsverfahren bestehen?" zu klären. Dazu soll die Sinnhaftigkeit dieser außergerichtlichen Sanktionierung von jugendlichen Straftätern durch Beschreibung der Ziele und der Durchführung sowie durch Einblicke in die Praxis des seit 1986 in Köln bestehenden Projektes "Die Waage" und einen Exkurs in die Praxis der gesamten BRD erörtert werden.
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