Verbraucherschutz im reformierten Kaufrecht
Die Umsetzung der neuen Vorschriften durch Rechtsprechung und Unternehmenspraxis
Zum 1. Januar 2002 wurde das Schuldrecht modernisiert. Die Änderungen im Kaufrecht basieren weitgehend auf der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, welche eine Stärkung der Verbraucherrechte bezweckte. Die Arbeit untersucht, ob diese Zielsetzung verwirklicht werden konnte. Dazu prüft sie zum einen die Behandlung aufgetretener Streitfragen des neuen Rechts durch Rechtsprechung und Lehre. Zum anderen wird die Handhabung in der Praxis, insbesondere anhand einer bei Verbraucherschutzzentralen, Verbraucherschutzministerien und Unternehmen durchgeführten Umfrage, eruiert. Es zeigt sich, dass die angestrebte Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Theorie verwirklicht wurde, es aber noch an der praktischen Wirksamkeit der Änderungen mangelt, worüber die Verbraucher aufzuklären wären.
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