Wann interveniert der Staat in Familien?
Eintritts- und Eingriffsschwellen im Kindesschutz und im Kindesrecht
Die primäre Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder liegt bei ihren Eltern. Gleichzeitig obliegt es dem Staat, Kinder zu schützen und zu fördern. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Behörden und Fachleute intervenieren müssen und dürfen. Dabei sind im Kindesschutz und im Kindesrecht je zwei Schwellen zu unterscheiden: Erst die Frage, ob sich der Staat überhaupt einer Angelegenheit annehmen muss (Eintreten), und danach der Entscheid, ob eine Massnahme nötig ist (Eingreifen). Dieses Buch identifiziert und erläutert diese Eintritts- und Eingriffsschwellen. Es richtet sich an behördliche Entscheidungsträger und an alle Akteure, die mit Fragen von Kindesschutz und Kindesrecht beschäftigt sind.
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